Unsere UCITS IV-Fonds sind stark diversifiziert
und zielen darauf ab, eine
überdurchschnittliche Rendite zu erzielen.
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Rechtliche Hinweise:
BRUNO WALTER FINANCE SA (BWF) ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in der Avenue de Belmont 33, 1820 Montreux, und Mitglied des Schweizerischen Verbands unabhängiger Vermögensverwalter (VSV). BWF unterliegt der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und ist zur Tätigkeit als Verwalter kollektiver Kapitalanlagen (KAG) zugelassen.
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Informationen über kollektive Kapitalanlagen sind nicht zur Verbreitung oder Nutzung durch Personen oder Gesellschaften in Ländern oder Gerichtsbarkeiten bestimmt, in denen eine solche Verbreitung oder Nutzung gegen lokale Gesetze oder Vorschriften verstoßen oder eine Registrierungspflicht für BWF auslösen würde. Jeder Nutzer der Website ist selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihm der Zugriff gemäß den für ihn geltenden Gesetzen gestattet ist.
Die auf dieser Website verfügbaren Informationen dürfen unter keinen Umständen als Finanz-, Rechts-, Steuer- und/oder Anlageberatung durch BWF oder als Verkaufsaufforderung betrachtet werden. Die vergangene Wertentwicklung von Anlagefonds ist kein Indikator für deren zukünftige Entwicklung. Potenziellen Anlegern wird geraten, professionellen Rat einzuholen und zu prüfen, ob die Anlage ihrer persönlichen Situation entspricht. Die auf dieser Website verfügbaren Informationen ersetzen keinesfalls die vollständige offizielle Dokumentation (Prospekt, KIID, Factsheet usw.), die kostenlos bei BWF erhältlich ist (bitte kontaktieren Sie uns).
Die von BWF verwalteten kollektiven Kapitalanlagen richten sich an Personen mit Wohnsitz oder Sitz in Ländern, in denen diese Fonds gemäß den geltenden lokalen Rechtsvorschriften für den Vertrieb, das Angebot oder den öffentlichen Verkauf ordnungsgemäß registriert sind.
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Definition qualifizierter Anleger:
Qualifizierte Anleger im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) sind:
Regulierte Finanzintermediäre wie Banken, Effektenhändler, Fondsleitungsgesellschaften, Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen.
Regulierte Versicherungsgesellschaften.
Öffentliche Körperschaften und Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen) sowie Unternehmen mit professioneller Schatzverwaltung. Die Voraussetzung der professionellen Schatzverwaltung gilt als erfüllt, wenn der Anleger mindestens eine ausreichend qualifizierte Person mit Erfahrung im Finanzsektor fortlaufend mit der Verwaltung seiner Finanzen beauftragt hat.
Vermögende Privatpersonen, die schriftlich erklären, als qualifizierte Anleger behandelt werden zu wollen, und nachweisen, dass sie (i) über Finanzanlagen von mindestens CHF 500’000 verfügen und zudem über ausreichende akademische oder berufliche Erfahrung verfügen, um die Anlagerisiken zu verstehen, oder (ii) über Finanzanlagen von mindestens CHF 5 Millionen verfügen, wobei Immobilienvermögen höchstens CHF 2 Millionen betragen dürfen. Diese Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Zustimmung zu den rechtlichen Bestimmungen am Ende dieser Seite erfüllt sein.
Anleger, die einen Vermögensverwaltungsvertrag mit (i) regulierten Finanzintermediären oder (ii) mit unabhängigen Vermögensverwaltern abgeschlossen haben, sofern der unabhängige Vermögensverwalter dem Geldwäschereigesetz untersteht, einem von der Aufsichtsbehörde (FINMA) anerkannten Verhaltenskodex unterliegt und der Vermögensverwaltungsvertrag die anerkannten Richtlinien einer Fachorganisation enthält, und (iii) sofern sie nicht schriftlich erklären, als nicht qualifizierte Anleger behandelt werden zu wollen.