Unsere UCITS IV-Fonds sind stark diversifiziert
und zielen darauf ab, eine
überdurchschnittliche Rendite zu erzielen.
Definition qualifizierter Anleger:
Qualifizierte Anleger im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) sind: Regulierte Finanzintermediäre wie Banken, Effektenhändler, Fondsleitungsgesellschaften, Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen. Regulierte Versicherungsgesellschaften. Öffentliche Körperschaften und Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen) sowie Unternehmen mit professioneller Schatzverwaltung. Die Voraussetzung der professionellen Schatzverwaltung gilt als erfüllt, wenn der Anleger mindestens eine ausreichend qualifizierte Person mit Erfahrung im Finanzsektor fortlaufend mit der Verwaltung seiner Finanzen beauftragt hat. Vermögende Privatpersonen, die schriftlich erklären, als qualifizierte Anleger behandelt werden zu wollen, und nachweisen, dass sie (i) über Finanzanlagen von mindestens CHF 500’000 verfügen und zudem über ausreichende akademische oder berufliche Erfahrung verfügen, um die Anlagerisiken zu verstehen, oder (ii) über Finanzanlagen von mindestens CHF 5 Millionen verfügen, wobei Immobilienvermögen höchstens CHF 2 Millionen betragen dürfen. Diese Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Zustimmung zu den rechtlichen Bestimmungen am Ende dieser Seite erfüllt sein. Anleger, die einen Vermögensverwaltungsvertrag mit (i) regulierten Finanzintermediären oder (ii) mit unabhängigen Vermögensverwaltern abgeschlossen haben, sofern der unabhängige Vermögensverwalter dem Geldwäschereigesetz untersteht, einem von der Aufsichtsbehörde (FINMA) anerkannten Verhaltenskodex unterliegt und der Vermögensverwaltungsvertrag die anerkannten Richtlinien einer Fachorganisation enthält, und (iii) sofern sie nicht schriftlich erklären, als nicht qualifizierte Anleger behandelt werden zu wollen.